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Vermessungsbüro Göcht

Annerose Göcht
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Ihr zuverlässiger Vermessungsdienstleister in Nordsachsen und Leipzig

Katastervermessung

Leistungsspektrum

  • Flurstückszerlegung
  • Grenzwiederherstellung
  • Gebäudeeinmessung für das Kataster
  • Schlussvermessung von Wegen, Straßen und Gewässern
  • Nachholung der Abmarkung
  • gerichtliche Gutachten
  • Anträge auf Vereinigung und Verschmelzung von Flurstücken

Diese Vermessungen sind hoheitliche Vermessungen und werden entsprechend der geltenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt und abgerechnet..

Wenn Sie eine der oben aufgeführten Vermessungen beantragen wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen vorab gern eine Kostenschätzung.

Alter Theodolit

Die Katastervermessung, auch Liegenschaftsvermessung genannt, ist eine hoheitliche Aufgabe, die in der Bundesrepublik durch entsprechende Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt wird. Im Freistaat Sachsen wird diese Aufgabe ausgesuchten Fachleuten, den sogenannten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, überlassen. Von diesen vom Land berufenen Vermessungsfachleuten werden Flurstücksgrenzen überprüft oder neu festgelegt, neue Flurstücksgrenzen gebildet, Gebäude eingemessen und Nutzungsgrenzen erfasst. Das Ergebnis dieser Vermessungen wird im Liegenschaftskataster beim zuständigen Vermessungsamt eingearbeitet und verwaltet und dient oft als Grundlage notarieller Verträge bei Kauf oder Schenkung und zur Berichtigung des Grundbuches.

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